Abzug auf Höchstbetrag beschränkt: Keine zwei häusliche Arbeitszimmer absetzbar

Beim Verbot des Abzugs der Kosten für zwei Arbeitszimmer argumentiert das Finanzamt damit, dass ein Steuerpflichtiger diese niemals zeitgleich nutzen kann.

Beim Verbot des Abzugs der Kosten für zwei Arbeitszimmer argumentiert das Finanzamt damit, dass ein Steuerpflichtiger diese niemals zeitgleich nutzen kann.

Foto: dessauer - Fotolia.com

Zurück zum Artikel: Abzug auf Höchstbetrag beschränkt: Keine zwei häusliche Arbeitszimmer absetzbar