Mieter stellt sich quer: Handwerkern Zutritt verweigert

Grundsätzlich hat ein Mieter die Pflicht, notwendige Instandsetzungsarbeiten an der Mietwohnung zu dulden (sogenannte Duldungspflicht).

Grundsätzlich hat ein Mieter die Pflicht, notwendige Instandsetzungsarbeiten an der Mietwohnung zu dulden (sogenannte Duldungspflicht).

Foto: Robert Kneschke - Fotolia.com

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