Gericht weist fristlose Kündigung zurück: Kein Rauswurf wegen acht halber Brötchen

Auch bei Handlungen, die gegen das Eigentum des Arbeitgebers gerichtet sind, ist eine Abmahnung vor einer Kündigung nicht grundsätzlich entbehrlich.

Auch bei Handlungen, die gegen das Eigentum des Arbeitgebers gerichtet sind, ist eine Abmahnung vor einer Kündigung nicht grundsätzlich entbehrlich.

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