Kündigungsfristen: Was Arbeitnehmer und Arbeitgeber wissen müssen

Ein gekündigter Arbeitnehmer ist verpflichtet, bis zum Ablauf der Kündigungsfrist weiterzuarbeiten. Eine Ausnahme gilt nur bei der Freistellung.

Ein gekündigter Arbeitnehmer ist verpflichtet, bis zum Ablauf der Kündigungsfrist weiterzuarbeiten. Eine Ausnahme gilt nur bei der Freistellung.

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