Vertragsaufhebung verweigert: Drohung mit Presse – Rauswurf erlaubt

Wenn ein Arbeitnehmer mit dem Einschalten der Presse zur Durchsetzung seiner eigenen Forderungen droht, dann kann ein derartiges Verhalten zum arbeitgeberseitigen Auflösungsantrag führen.

Wenn ein Arbeitnehmer mit dem Einschalten der Presse zur Durchsetzung seiner eigenen Forderungen droht, dann kann ein derartiges Verhalten zum arbeitgeberseitigen Auflösungsantrag führen.

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