Oberlandesgericht Hamm: 28 km/h zu schnell ist Vorsatz

Fährt ein Autofahrer innerorts 28 km/h zu schnell, kann dies als vorsätzliche Ordnungswidrigkeit gewertet werden.

Fährt ein Autofahrer innerorts 28 km/h zu schnell, kann dies als vorsätzliche Ordnungswidrigkeit gewertet werden.

Foto: fujji - Shutterstock.com

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