Strafprozess und Werbungskosten: Unfall auf der Dienstreise

Die Kosten eines Strafprozesses sind auch dann nicht steuerlich absetzbar, wenn die Straftat auf einem Verkehrsunfall beruht, der sich während einer Dienstreise ereignet hat.

Die Kosten eines Strafprozesses sind auch dann nicht steuerlich absetzbar, wenn die Straftat auf einem Verkehrsunfall beruht, der sich während einer Dienstreise ereignet hat.

Foto: Robert Crum - shutterstock.com

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