Anwendungsfragen: Zuwendungen bei Betriebsveranstaltungen

Geschenke, deren Wert je Arbeitnehmer 60 Euro nicht übersteigt, dürfen ohne nähere Prüfung als Zuwendungen anlässlich einer Betriebsveranstaltung in die Bemessungsgrundlage einbezogen werden.

Geschenke, deren Wert je Arbeitnehmer 60 Euro nicht übersteigt, dürfen ohne nähere Prüfung als Zuwendungen anlässlich einer Betriebsveranstaltung in die Bemessungsgrundlage einbezogen werden.

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