Schwerbehinderte Arbeitnehmer: Regeln und Bestimmungen zum Kündigungsschutz

Eine unterlassene Beteiligung und Anhörung des Betriebsrates vor Ausspruch der Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit einem schwerbehinderten Menschen macht die Kündigung unwirksam.

Eine unterlassene Beteiligung und Anhörung des Betriebsrates vor Ausspruch der Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit einem schwerbehinderten Menschen macht die Kündigung unwirksam.

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