Geringwertige Wirtschaftsgüter: Sofortabschreibung und GWG-Sammelposten

Wirtschaftsgüter mit geringem Wert (GWG) wie beispielsweise Telefone können bis zu einem Wert von 410 Euro (800 Euro ab 2018) sofort in voller Höhe abgeschrieben werden.

Wirtschaftsgüter mit geringem Wert (GWG) wie beispielsweise Telefone können bis zu einem Wert von 410 Euro (800 Euro ab 2018) sofort in voller Höhe abgeschrieben werden.

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