Benachteiligung bei der Bezahlung: Kein Auskunftsrecht bei Diskriminierung

Wenn's ums Geld geht, hört der Spaß auf: Vermutet eine Mitarbeiterin, dass eine Entgeltdiskriminierung vorliegt, so hat sie dennoch kein Recht darauf, dass ihr Arbeitgeber Auskunft über die vergleichbaren männlichen Kollegen erteilt.

Wenn's ums Geld geht, hört der Spaß auf: Vermutet eine Mitarbeiterin, dass eine Entgeltdiskriminierung vorliegt, so hat sie dennoch kein Recht darauf, dass ihr Arbeitgeber Auskunft über die vergleichbaren männlichen Kollegen erteilt.

Foto: Karuka - shutterstock.com

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