EuGH-Urteil: Gewerbetreibende haften nicht für offenes WLAN

Gewerbetreibende sollten ihr WLAN durch ein Passwort sichern. So beugen sie Urheberrechtsverletzungen im eigenen Netzwerk vor.

Gewerbetreibende sollten ihr WLAN durch ein Passwort sichern. So beugen sie Urheberrechtsverletzungen im eigenen Netzwerk vor.

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