Wichtige Neuerung für Händler: Gesetzesänderung zur Gewährleistung

Die Reform des Kaufrechts besagt, dass der Verkäufer die Ein- und Ausbaukosten bei einer mangelhaften Ware dem Käufer erstatten muss.

Die Reform des Kaufrechts besagt, dass der Verkäufer die Ein- und Ausbaukosten bei einer mangelhaften Ware dem Käufer erstatten muss.

Foto: Alexstr - shutterstock.com

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