Immer das Gleiche kaputt: Sieben Mal in der Werkstatt wegen Mängeln

Rückabwicklung eines Kaufvertrages im Wege des "großen Schadensersatzes" nach wegen desselben Mangels zuvor bereits erklärter Minderung ist ausgeschlossen.

Rückabwicklung eines Kaufvertrages im Wege des "großen Schadensersatzes" nach wegen desselben Mangels zuvor bereits erklärter Minderung ist ausgeschlossen.

Foto: Volkova Vera - shutterstock.com

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