Urteil des Bundesgerichtshofs: Grundbesitzer haften für Schäden durch Handwerker

Der Auftraggeber des Handwerkers haftet auch aus einer "Quasi-Gefährdungshaftung" für Schäden auch ganz ohne Verschulden, also auch bei sorgfältiger Auswahl des Handwerkers.

Der Auftraggeber des Handwerkers haftet auch aus einer "Quasi-Gefährdungshaftung" für Schäden auch ganz ohne Verschulden, also auch bei sorgfältiger Auswahl des Handwerkers.

Foto: Piyapong Wongkam - shutterstock.com

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