Haftungsfälle für Unternehmen: Arbeitnehmer als Influencer

Bloggern oder Influencern kann es unter Umständen gar nicht bewusst sein, dass sie sich bei Produktvorstellung auf einem schmalen Grat zwischen neutraler Information und Schleichwerbung bewegen. Handelt es sich um ein Angebot ihres Arbeitgebers, kann auch dieser in die Haftung genommen werden.

Bloggern oder Influencern kann es unter Umständen gar nicht bewusst sein, dass sie sich bei Produktvorstellung auf einem schmalen Grat zwischen neutraler Information und Schleichwerbung bewegen. Handelt es sich um ein Angebot ihres Arbeitgebers, kann auch dieser in die Haftung genommen werden.

Foto: ntm - shutterstock.com

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