Urteil: Arbeitgeber darf Urlaubsanspruch wegen Elternzeit kürzen

Arbeitgeber dürfen den gesetzlichen, jährlichen Anspruch auf Erholungsurlaub pro Monat Elternzeit um ein Zwölftel kürzen.

Arbeitgeber dürfen den gesetzlichen, jährlichen Anspruch auf Erholungsurlaub pro Monat Elternzeit um ein Zwölftel kürzen.

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