GeschGehG erlaubt Produktbeobachtung: "Reverse Engineering" ist zulässig

Zur Produktbeobachtung kann es nötig sein, ein Produkt komplett in seine Einzelteile zu zerlegen, um die Funktionsweise nachzuvollziehen.

Zur Produktbeobachtung kann es nötig sein, ein Produkt komplett in seine Einzelteile zu zerlegen, um die Funktionsweise nachzuvollziehen.

Foto: Golubovy - shutterstock.com

Zurück zum Artikel: GeschGehG erlaubt Produktbeobachtung: "Reverse Engineering" ist zulässig