Steuern vermeiden: Weihnachtsgeschenke an Mitarbeiter und Geschäftspartner

Das Finanzamt legt fest, dass die Zuwendungen im Rahmen der Weihnachtsfeier "im überwiegend betrieblichen Interesse" erfolgen müssen.

Das Finanzamt legt fest, dass die Zuwendungen im Rahmen der Weihnachtsfeier "im überwiegend betrieblichen Interesse" erfolgen müssen.

Foto: LightField Studios - shutterstock.com

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