Online-Händler verurteilt: Mietvertrag darf nicht als Schnäppchen-Kauf dargestellt werden

Wenn ein Online-Händler Geräte wie Smartphones, Tablets und Konsolen nur zur Miete und nicht zum Kauf anbietet, muss er auf diesen Umstand deutlich hinweisen - ein Vermerk in den AGB reicht dazu definitv nicht.

Wenn ein Online-Händler Geräte wie Smartphones, Tablets und Konsolen nur zur Miete und nicht zum Kauf anbietet, muss er auf diesen Umstand deutlich hinweisen - ein Vermerk in den AGB reicht dazu definitv nicht.

Foto: rawf8 - shutterstock.com

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