Verstöße gegen Datenschutzrecht: Millionenstrafe gegen Notebooksbilliger.de

René Sandor, Rechtsanwalt im Datenschutzteam der Wirtschaftskanzlei CMS Deutschland: "Arbeitgeber dürfen ihre Beschäftigten nicht unter Generalverdacht stellen."

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Foto: Dr. René Sandor

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