Urteil des Thüringer Landessozialgerichts: Jobcenter muss Computer für Schülerin bezahlen

Einer Schülerin aus Thüringen, die Leistungen nach SGB II bezieht, steht eine Computerausstattung im Wert von 500 Euro zu, um am Fernunterricht teilnehmen zu können. Dies hat das Landessozialgericht (LSG) entschieden.

Einer Schülerin aus Thüringen, die Leistungen nach SGB II bezieht, steht eine Computerausstattung im Wert von 500 Euro zu, um am Fernunterricht teilnehmen zu können. Dies hat das Landessozialgericht (LSG) entschieden.

Foto: Andrew Angelov - shutterstock.com

Zurück zum Artikel: Urteil des Thüringer Landessozialgerichts: Jobcenter muss Computer für Schülerin bezahlen