Händler auf Amazon, Ebay & Co.: Gesetz soll Umsatzsteuerbetrug eindämmen

Soweit Privatpersonen Waren auf den elektronischen Marktplätzen verkaufen, müssen die Betreiber neben dem vollständigen Namen und der Anschrift zukünftig auch das Geburtsdatum zur eindeutigen Identifizierbarkeit durch das Finanzamt vorhalten.

Soweit Privatpersonen Waren auf den elektronischen Marktplätzen verkaufen, müssen die Betreiber neben dem vollständigen Namen und der Anschrift zukünftig auch das Geburtsdatum zur eindeutigen Identifizierbarkeit durch das Finanzamt vorhalten.

Foto: Denys Prykhodov - shutterstock.com

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