Urteil: "Crowdworker" sind keine Angestellten

Das Landesarbeitsgericht in München hält fest: Crowdworker haben nicht die Rechte von Angestellten.

Das Landesarbeitsgericht in München hält fest: Crowdworker haben nicht die Rechte von Angestellten.

Foto: imagedb.com - shutterstock.com

Zurück zum Artikel: Urteil: "Crowdworker" sind keine Angestellten