Feststellung der Identität und Staatsangehörigkeit: Flüchtlinge klagen gegen Handyauswertung

Seit 2017 können Bundesbehörden per Gesetz die Handys von Asylantragstellern auslesen, wenn der Flüchtling sich bei der Asylbehörde nicht ausweisen kann.

Seit 2017 können Bundesbehörden per Gesetz die Handys von Asylantragstellern auslesen, wenn der Flüchtling sich bei der Asylbehörde nicht ausweisen kann.

Foto: SFIO CRACHO - shutterstock.com

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