Karlsruhe segnet Verbot ab: Keine Leiharbeiter als Streikbrecher

Der Einsatz von Leiharbeitern als Streikbrecher ist verboten, entschied das Bundesverfassungsgericht.

Der Einsatz von Leiharbeitern als Streikbrecher ist verboten, entschied das Bundesverfassungsgericht.

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