Bundesarbeitsgericht: Spesenbetrug: Arbeitgeber kann Anwaltskosten zurück verlangen

Setzt der Arbeitgeber bei Verdacht auf Spesen- und Abrechnungsbetrug eine Anwaltskanzlei ein, kann er die Kosten nur dem Arbeitnehmer aufbürden, wenn die Notwendigkeit dieses Einsatzes nachgewiesen werden kann, so das Bundearbeitsgericht.

Setzt der Arbeitgeber bei Verdacht auf Spesen- und Abrechnungsbetrug eine Anwaltskanzlei ein, kann er die Kosten nur dem Arbeitnehmer aufbürden, wenn die Notwendigkeit dieses Einsatzes nachgewiesen werden kann, so das Bundearbeitsgericht.

Foto: Bundesarbeitsgericht

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