Urteil des Landesarbeitsgerichts München: Arbeitgeber darf Rückkehr aus Homeoffice anordnen

So schön es manchmal im Homeoffice ist, das Landesarbeitsgericht München hat entschieden, dass ein Arbeitgeber die Rückkehr seiner Mitarbeiter aus dem Homeoffice anordnen kann.

So schön es manchmal im Homeoffice ist, das Landesarbeitsgericht München hat entschieden, dass ein Arbeitgeber die Rückkehr seiner Mitarbeiter aus dem Homeoffice anordnen kann.

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