• Heftarchiv
  • Company Scout
  • Print
  • Whitepaper
  • Jobbörse
  • Videos
  • IDG Experten Netzwerk
ChannelPartner Logo
  • CP: Home
  • Fachhandel
  • Distribution
  • E-Commerce
  • Systemhäuser
  • Events
  • Webcast
  • Themen
      • Cloud Computing
      • Data Center
      • Displays
      • Drucken & Archivieren
      • Gehalt & Karriere
      • Industrie 4.0
      • Mobile Computing
      • Recht
      • Security
      • Software
      • Steuern & Finanzen
      • TK & Netzwerke
      • Channel Excellence Awards
      • PC & Zubehör
      • Hot Topic: Die besten ITK-Arbeitgeber
      • Hot Topic: SysBench
      • Hot Topic: Beyond Microsoft 365
      • Hot Topic: Digital Workplace
      • Hot Topic: Cyber-Resilience
      • Hot Topic: Managed Services
    • Alle Themen im Überblick
  • IDG ExpertenNetzwerk
ANGESAGT: Events News Archiv Partnerprogramme Personal Amazon Apple HPE Microsoft QS iSCM
  • Fachhandel
  • Distribution
  • E-Commerce
  • Systemhäuser
  • Events
  • Webcast
  • Themen
  • Themen
  • Cloud Computing
  • Data Center
  • Displays
  • Drucken & Archivieren
  • Gehalt & Karriere
  • Industrie 4.0
  • Mobile Computing
  • Recht
  • Security
  • Software
  • Steuern & Finanzen
  • TK & Netzwerke
  • Channel Excellence Awards
  • PC & Zubehör
  • Hot Topic:
    Die besten ITK-Arbeitgeber
  • Hot Topic:
    SysBench
  • Hot Topic:
    Beyond Microsoft 365
  • Hot Topic:
    Digital Workplace
  • Hot Topic:
    Cyber-Resilience
  • Hot Topic:
    Managed Services
Scroll
  • Heftarchiv
  • Company Scout
  • Print
  • Whitepaper
  • Jobbörse
  • Videos
  • IDG Experten Netzwerk

Steuern & Finanzen

  • Ratgeber
  • Bilder & Videos
  • News
  • Steuereinnahmen, Steuergruppen
  • Steuereinnahmen, Steuergruppen
  • Ratgeber
  • Bilder & Videos
  • News
  • Restaufbewahrungsdauer 5,5 Jahre: Unterlagen nicht vorschnell wegwerfen - Foto: MEV Verlag

    Restaufbewahrungsdauer 5,5 Jahre

    Unterlagen nicht vorschnell wegwerfen

    Bundesfinanzhof zur Berechnung von Rückstellungen für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen  …mehr

  • Alternative für Existenzgründer

    Wann lohnt die Unternehmergesellschaft?

    Welche Vorteile sich bieten und welche Nachteile beachtet werden sollten, sagt Volker Loesenbeck.  …mehr

  • BFH gibt bisherige Rechtsprechung auf: Geschenke vom Arbeitgeber - Sachlohn oder Barlohn? - Foto: Flickr, Marta Crowe

    BFH gibt bisherige Rechtsprechung auf

    Geschenke vom Arbeitgeber - Sachlohn oder Barlohn?

    Tank- und Geschenkgutscheine des Arbeitgebers können unter Umständen steuerbefreiter Sachlohn sein.  …mehr

  • Die neue Plattform heißt HTML5: Das Ende von Java

    Die neue Plattform heißt HTML5

    Das Ende von Java

    Kann Oracle für das Internet-Betriebssystem das Ruder herumreißen? Der zertifizierte SAP-Consultant Dieter Brencher hat seine Zweifel, denn es kommen neue Probleme. …mehr

  • Neuer Zündstoff für die Betriebsprüfung

    Betriebsfeiern – worauf Sie achten müssen

    Leicht wird der Fiskus zur Spaßbremse und trübt mit empfindlichen Nachzahlungen die Feierstimmung.  …mehr

  • Beschlüsse mit Tragweite: Welche Steuergesetze verfassungswidrig sind

    Beschlüsse mit Tragweite

    Welche Steuergesetze verfassungswidrig sind

    Bundesverfassungsgericht weist Gesetzgeber im Steuerrecht gleich drei Mal in die Schranken  …mehr

  • Das "vergessene Geld": Alte Sparbücher – drängen Sie auf Auszahlung - Foto: Ronald Wiltscheck

    Das "vergessene Geld"

    Alte Sparbücher – drängen Sie auf Auszahlung

    Wenn eine Bank die Auszahlung alter Guthaben verweigert, sollte sich der Sparbuchinhaber wehren. …mehr

  • Finanzamt kontrolliert wegen Schwarzarbeit

    Recht auf Akteneinsicht - aber nicht unbegrenzt

    Ein Steuerpflichtiger hat kein uneingeschränktes Recht auf Einsicht in seine Verwaltungsakten. …mehr

  • Wenn der Stuhl wackelt: Deutsche Top-Manager haben Angst um ihren Job - Foto: Placement24

    Wenn der Stuhl wackelt

    Deutsche Top-Manager haben Angst um ihren Job

    Die weltweite Finanz- und Bankenkrise gefährdet nach Ansicht der Führungskräfte nicht nur den Geldfluss, sondern auch ihre Arbeitsplätze. …mehr

  • 1
  • ...
  • 7
  • 8
  • 9
  • 10
  • 11
  • 12

Steuern & Finanzen

Wikipedia Logo

Als Steuer wird eine Geldleistung ohne Anspruch auf individuelle Gegenleistung bezeichnet, die ein öffentlich-rechtliches Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen Personen auferlegt, die einen steuerlichen Tatbestand verwirklichen, wobei die Erzielung von Einnahmen wenigstens Nebenzweck sein sollte (Legaldefinition nach § 3 der deutschen Abgabenordnung). Damit sind Steuern öffentlich-rechtliche Abgaben, deren Aufkommen nicht zweckgebunden ist und die zur Deckung des allgemeinen Finanzbedarfs alle zahlen müssen, die den Tatbestand der Steuerpflicht erfüllen. Gebühren und Beiträge werden hingegen aufgabenbezogen und zweckgebunden verwendet. …mehr

Kostenlose Newsletter

 

Meistgelesen

  • Michael Dressens letztes Interview als Tech Data-Chef: „Die meisten stationären Retailer haben keine Zukunft“
  • Mit Alexa: Amazon zeigt Software zur schnellen Stimm-Imitation
  • iOS-16-Funktionen: Diese Features gibt es nur für neue iPhones
  • Beratersprech und Business-Deutsch: Begriffe aus der Bürosprache und ihre Übersetzung
  • 10. Jubiläum der Summer Convention: Euronics feiert großes Wiedersehen auf Mallorca

Service

  • Newsletter
  • Archiv
  • RSS-Feeds
  • Bilder-Galerien
  • Mediathek
  • Quiz
  • Event-Kalender

Folgen Sie uns!

  • Twitter
  • Facebook
  • XING
  • Youtube
  • LinkedIn
  • Flipboard

Top-Themen

  • Garantie und Gewährleistung: Was ist der Unterschied?
  • Beratersprech: Begriffe aus der Bürosprache und ihre
  • Arbeitszeitgesetz: Wie lange darf man arbeiten?
  • Eine Spam-Mail beantwortet - und was dann passiert ist
  • Rangliste: Die größten Distributoren in Deutschland
  • Ende: Die passende Grußformel für Ihre E-Mail

Verlag

  • Impressum
  • Datenschutz
  • Datenschutzeinstellungen
  • Cookie Policy
  • Redaktion
  • Leser-Service
  • Werben auf ChannelPartner
  • Mediadaten
  • Nutzungsbasierte Werbung

© 2022 IDG Tech Media GmbH, München. Alle Rechte vorbehalten.

Per E-Mail versenden