Der CP-Querschläger

"Und was machen Sie gerade auf unserer Website?"

Der CP Querschläger ist seit 26 Jahren ein fester Bestandteil von ChannelPartner. Regelmäßig berichtet unser Autor über das, was einem kleinen Reseller in der großen ITK-Landschaft widerfährt. Manchmal überspitzt, aber immer auf den Punkt gebracht. Der Querschläger lebt und arbeitet als Fachhändler in Rheinland-Pfalz.
Wie viel muss ein Fachhändler über den Besucher seiner Website wissen? Und was macht er mit diesem Wissen?

Passend zu unserer Umfrage "Verwenden Sie ein Analyse-Tool für das Nutzungsverhalten Ihrer Website-Besucher?" hat sich unser Kolumnist, der CP-Querschläger" auch seine Gedanken gemacht:



Es gibt ja schon ein paar spannende Helferlein für uns Homepage-Besitzer: Das nützlichste und bekannteste Tool ist wohl der Counter, der die Anzahl der Besucher anzeigt. Zumindest weiß man dann, dass sich der eine oder andere auf diese Seite verirrt hat. Warum auch immer.

Aber wem das nicht reicht, sondern wer wissen will, woher und wohin dieser Nutzer geht oder wie lange er sich aufhält, muss sich etwas Zeit nehmen und in Zusatzprogramme investieren. Und aufpassen, dass er sich nicht strafbar macht: Die Speicherung von IP-Adressen der Besucher zum Zweck der Analyse beispielsweise darf nur mit deren Einwilligung passieren. Normalerweise.

Ursprünglich sollten diese Tools dafür sorgen, die optimale Gestaltung und die richtigen Keywords zu finden, um potenzielle Nutzer aus dem Web zu fischen und bestenfalls zu Kunden zu machen. Inzwischen gibt es Software, die einen Besucher meldet, der dann per Fenster angesprochen wird, um Kontakt herzustellen. Schreckhaft darf dieser allerdings nicht sein, denn eigentlich lebt das Internet von der Anonymität der Surfer.


Wird dann mithilfe von Benutzerkennungen, Cookies oder was auch immer der Ertappte mit Namen angesprochen, kann sich das gut gemeinte "Wie kann ich Ihnen helfen, Herr Müller?" rasch ins Gegenteil kehren. Es hat die Wirkung eines "Cold Calls", eines unerwünschten Anrufs. Also nichts für seriöse Händler.

Auf dem schmalen Grat zwischen Marketinginstrument und Kundenausspähung kann eigentlich nur balancieren, wer eine gute Rechtsabteilung sein Eigen nennt oder sich um Datenschutz nicht schert. Solange alles anonym bleibt und keine persönlichen Daten gespeichert werden, kümmert sich kein Gericht um diese Spielereien. Aber bei denen, die aus diesen Informationen Kapital schlagen, die ohne Wissen des Besuchers dessen Verhalten protokollieren, analysieren und zuletzt personalisieren, sollten die Datenschützer anklopfen.

Mein Fazit: Ich muss nicht alles wissen, nur weil es geht. Und unsere Kunden sollen sich sicher fühlen!
Bis demnächst, Euer Querschläger!
(Der ChannelPartner-Autor "Querschläger" ist ein Fachhändler aus Rheinland-Pfalz.)

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