Zeitwertkonten

Lebensqualität durch Überstunden

12.08.2008
Der Verzicht auf Bezahlung von Überstunden und das Ansparen von Urlaubstagen kann sich tatsächlich lohnen. ARAG-Experten erklären, wie das "Sammeln" von Arbeitszeit funktioniert

Der Verzicht auf Bezahlung von Überstunden und das Ansparen von Urlaubstagen kann sich tatsächlich lohnen. So genannte Zeitwertkonten ermöglichen es manchen Arbeitnehmern, sich für eine längere Dauer eine bezahlte Auszeit zu gönnen oder sogar früher in Rente zu gehen. ARAG Experten erläutern, wie dies funktioniert und worauf mögliche Zeitsparer achten müssen.

Flexible Arbeitszeitregelung

Mit der Einführung des Gesetzes zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen ("Flexigesetz") wurde der Grundstein für so genannte Zeitwertkonten bereits 1998 gelegt. Unter diesem Überbegriff lassen sich alle Arbeitszeitkonten zusammenfassen, die Arbeitnehmern durch Ansparung von Zeitwerten bezahlte Freistellungen von der Arbeit gestatten.

Neben den allseits bekannten und weitverbreiteten Gleitzeitkonten, die sich auf Freizeitausgleich innerhalb eines kurzen Zeitraums beziehen, existieren auch Langzeitarbeitskonten. Deren Ziel ist es, Mitarbeiter aus einem selbstgewählten Grund, sei es zur Verlängerung der Elternzeit, zum Langzeiturlaub oder auch zum früheren Eintritt in den Ruhestand, von ihrer Tätigkeit zu entbinden, während sie weiterhin in einem sozialversicherten Beschäftigungsverhältnis stehen. Gerade Langzeitarbeitskonten, die konkret auf die Frühpensionierung abzielen, sogenannte Lebensarbeitszeitkonten, sind momentan auf dem Vormarsch. Nahezu alle aktuell bestehenden Zeitwertkonten zielen auf einen vorgezogenen Ruhestand ab. Dies resultiert eindeutig aus dem demografischen Wandel in Deutschland und dem auf 67 Jahre angestiegenen Einstiegsrentenalter, erklären ARAG Experten. Denn somit haben Arbeitnehmer die Möglichkeit, ihren Ruhestand früher zu genießen.

Wie funktioniert das?

Erste Voraussetzung für die Einrichtung eines Langzeitkontos ist selbstverständlich die Bereitschaft des Arbeitgebers, ein solches anzubieten. Ein Rechtsanspruch darauf besteht nämlich laut ARAG Experten nicht. Ist der Arbeitnehmer dann im Besitz eines derartigen Sparmodells, kann er durch den Verzicht auf verschiedene Leistungen darauf einzahlen. Neben Überstunden und Urlaubstagen können auch Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie sonstige Prämien oder auch ein Teil des Festgehaltes gespart werden. Obgleich dieses Modell äußerst erfolgreich ist und sowohl Arbeitnehmern als auch -gebern deutliche Vorzüge verschafft, bieten es erst rund ein Drittel der deutschen Unternehmen ihren Mitarbeitern an.

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