Höchststand bei bezahlten Überstunden

Nach zehn Stunden muss Feierabend sein

26.01.2009
Jeder Arbeitnehmer leistet pro Jahr im Schnitt 63,2 Überstunden. Das ist zu viel, sagt das Arbeitszeitgesetz.

Manchmal fragt man sich, warum der Tag nicht mehr als 24 Stunden haben kann. Wieder einmal scheinen Zeit und Arbeitsvolumen nicht zusammenzupassen. Gründe für langes Arbeiten und Überstunden gibt es viele: Globalisierung, Karrieredenken, Angst um den Arbeitsplatz. Manche arbeiten mit Spaß und Energie sehr viel - zumindest eine Zeit lang - andere empfinden es eher belastend. Gesund ist es auf lange Sicht so oder so nicht. Grund genug, dass gesetzlich nach zehn Stunden Arbeit Schluss ist. Ein Recht übrigens auf das bisher noch nicht allzu viele bestehen.

Die Zahl der bezahlten Überstunden hat den höchsten Stand seit 1995 erreicht. Allein in diesem Jahr fallen voraussichtlich 1,909 Milliarden an, so das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Anders ausgedrückt heißt das, dass jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer im Schnitt 63,2 Überstunden pro Jahr leistet. Da wundert es auch nicht, dass fast drei Viertel der Bundesbürger über übermäßige Belastung klagen, wie eine Umfrage der GfK Marktforschung Nürnberg ergab. Die meisten leiden als Folgen von Stress an Symptomen wie Kopfschmerzen, Nacken- und Schulterverspannungen, Herzrasen, hohem Blutdruck oder Magenbeschwerden.

Zu lange Arbeitszeiten werden oft still schweigend hingenommen. So überziehen Freiberufler ihr tägliches Arbeitszeitkontingent oft, wenn ein Auftrag unter hohem Zeitdruck erledigt werden muss. Angestellte stempeln nach den maximalen zehn Stunden aus und gehen dann zurück an ihren Arbeitsplatz, um "noch kurz den Rest" zu erledigen. Oder die Arbeitszeiten addieren sich hinzu, wenn außerhalb der unternehmensinternen Zeiten Kontakte mit dem Ausland stattfinden müssen. Die Uhren zeigen nicht überall zur gleichen Zeit den Feierabend an.

Arbeitszeitgesetz gibt genaue Vorgaben

Doch mehr als zehn Stunden Einsatz pro Tag verbietet das Arbeitszeitgesetz generell. Aber nicht jedes Unternehmen interessieren die gesetzlichen Arbeitszeitvorgaben. Eher bezahlen sie die maximal 10.000 Euro Bußgeld. Und dafür muss das Gewerbeaufsichtsamt wiederholt kontrolliert haben.

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