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Microsoft reicht Klage gegen Softwarehändler ein

Ronald Wiltscheck widmet sich bei ChannelPartner schwerpunktmäßig den Themen Software, KI, Security und IoT. Außerdem treibt er das Event-Geschäft bei IDG voran. Er hat Physik an der Technischen Universität München studiert und am Max-Planck-Institut für Biochemie promoviert. Im Internet ist er bereits seit 1989 unterwegs.
Der Rechtsstreit zwischen dem Softwarehändler www.softwarebilliger.de und Microsoft geht in die nächste Phase. Nachdem der Hersteller bei der Betreiberin dieses Portals, der Tyr Holding GmbH, Mitte März 2012, mehrere Datenträger mit angeblich "gefälschter" Software beschlagnahmen ließ, wehrte sich der Software-Händler mit einer eigenen Stellungnahme. Nun äußert sich auch Dr. Swantje Richters, Justiziarin bei Microsoft Deutschland, im offiziellen Microsoft Deutschland-Presse-Blog zu diesem Vorgang.

Der Rechtsstreit zwischen dem Softwarehändler www.softwarebilliger.de und Microsoft geht in die nächste Phase. Nachdem der Hersteller bei der Betreiberin dieses Portals, der Tyr Holding GmbH, Mitte März 2012, mehrere Datenträger mit angeblich "gefälschter" Software beschlagnahmen ließ, wehrte sich der Software-Händler mit einer eigenen Stellungnahme. Nun äußert sich auch Dr. Swantje Richters, Justiziarin bei Microsoft Deutschland, im offiziellen Microsoft Deutschland-Presse-Blog zu diesem Vorgang. Demnach hat Microsoft beim Landgericht Frankfurt beantragt, dass gegen die Tyr Holding GmbH ein saftiges Ordnungsgeld verhängt wird.

Dr. Swantje Richters, Justiziarin bei Microsoft Deutschland: "Wir haben Klage eingereicht"
Dr. Swantje Richters, Justiziarin bei Microsoft Deutschland: "Wir haben Klage eingereicht"
Foto: Ronald Wiltscheck

Mitte März hat Microsoft vor gefälschten Windows Datenträgern gewarnt, die über den Webshop www.softwarebilliger.de verkauft werden. Die Warnung war zum Schutze gutgläubiger Kunden erforderlich, weil sowohl der frühere als auch der jetzige Betreiber des Webshops softwarebilliger.de Windows-Datenträger verkauft haben, die ohne Erlaubnis von Microsoft hergestellt und in den Verkehr gebracht wurden (sog. "Fälschungen" bzw. "Piraterieware"). Der derzeitige Betreiber Tyr Holding bestreitet nun die Vorwürfe und behauptet, stets nur echte Windows Datenträger zu verkaufen. Microsoft wolle nur den Handel mit gebrauchten Original Datenträgern unterbinden. Diese Behauptung von Tyr Holding ist jedoch nachweislich falsch. Seit der Übernahme des Webshops softwarebilliger.de durch die Tyr Holding GmbH haben zahlreiche Kunden verdächtige Windows Datenträger an den Microsoft-Produktidentifizierungsdienst (PID) zur Prüfung eingesandt. Bei den allermeisten Einsendungen handelt es sich ohne jeden Zweifel um Windows Datenträger, die ohne Erlaubnis von Microsoft hergestellt und verbreitet worden sind ("Piraterieware") und nicht etwa um gebrauchte Originale. Bereits im Oktober 2011 hat das Landgericht Frankfurt der Tyr Holding GmbH den Vertrieb solcher gefälschter Windows Datenträger verboten.

Doch trotz dieses gerichtlichen Verbots und trotz des laufenden Strafverfahrens verkauft die Tyr Holding nach wie vor gefälschte Windows-Datenträger über den Webshop softwarebilliger.de. So sind seit der Zustellung der gerichtlichen Verfügung zahlreiche weitere gefälschte Datenträger beim Microsoft PID eingegangen, die Tyr Holding verkauft hat. Microsoft hat deshalb beim Landgericht Frankfurt beantragt, dass gegen die Tyr Holding ein empfindliches Ordnungsgeld verhängt wird, weil sie das gerichtliche Verbot ignoriert. Außerdem hat Microsoft wegen des Vertriebs der diversen Fälschungen Klage gegen die Tyr Holding GmbH und ihren Geschäftsführer erhoben. An einer Verurteilung besteht aus Sicht von Microsoft kein Zweifel, denn Microsoft kann selbst am besten beurteilen, ob ein Datenträger nun von einem autorisierten Presswerk hergestellt wurde oder von einem Presswerk, dass keine Produktionslizenz hat.

Manche Kommentatoren, die Tyr Holding verteidigen und behaupten, softwarebilliger.de würde nur Originale verkaufen, verwechseln den Fall gegen softwarebilliger.de mit einem anderen Verfahren, das Microsoft kürzlich gegen einen anderen Händler geführt hat. Dort hatte der BGH in der Tat entschieden, dass der Verkauf von echten, gebrauchten Sicherungsdatenträgern zusammen mit Echtheitszertifikaten unzulässig ist, die zuvor von Computern abgelöst worden sind. (rw)

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