Urteil des EuGH

Gebrauchtsoftware darf weiterverkauft werden

Ronald Wiltscheck widmet sich bei ChannelPartner schwerpunktmäßig den Themen Software, KI, Security und IoT. Außerdem treibt er das Event-Geschäft bei IDG voran. Er hat Physik an der Technischen Universität München studiert und am Max-Planck-Institut für Biochemie promoviert. Im Internet ist er bereits seit 1989 unterwegs.

UseSoft: "Vorkämpfer für freien Handel in Europa"

Selbstverständlich sieht dies die aus dem Urteil als Sieger hervor gegangene Partei ganz anders:

„Die Entscheidung des Europäischen Gerichts (EuGH) ist ein Meilenstein für den freien Handel in Europa“, betonte Peter Schneider, Geschäftsführer und Inhaber von usedSoft. „Der EuGH ermöglicht damit endlich einen freien und fairen Wettbewerb im Software-Handel. Das ist vor allem eine gute Nachricht für die Kunden, die nun endlich ohne Einschränkungen von niedrigeren Software-Preisen profitieren können.“ Langfristig nutze dies aber auch den Herstellern, die sich nun nicht mehr auf ihrer Monopolstellung ausruhen könnten, ergänzte Schneider, der das Gebrauchtsoftware-Handelsunternehmen 2003 gründete und der seitdem durch alle Instanzen für die Liberalisierung des Gebrauchtsoftware-Handels kämpft.

Der EuGH schränkt lediglich ein, dass Client-Server-Lizenzen nicht aufgespalten werden dürfen. Hintergrund: Bei diesen Lizenzen handelt es sich um einzelne Computerprogramme, die auf einem Server liegen und auf die eine bestimmte Anzahl von Nutzern zugreifen können. Hier wäre eine Aufspaltung in der Tat widersinnig. so die Auffassung von UsedSoft. Die Ausführungen des EuGH zum Aufspaltungsverbot beziehen sich aber nicht auf Volumenlizenzen, wo mehrere einzelne Programme lediglich in einem Paket zusammen verkauft und auch einzeln auf den jeweiligen Arbeitsplatz-Computern abgespeichert werden.

Das Urteil des EuGH erging auf eine Anfrage des Bundesgerichtshofes (BGH) hin. Sollte der Bundesgerichtshof diesem Urteil folgen – womit UsedSoft fest rechnt –, wären damit alle offenen Fragen bezüglich des Gebrauchtsoftwarehandels endgültig geklärt. In der Vergangenheit hatten nämlich Software-Hersteller wie Oracle, Microsoft, SAP und Adobe die zum Teil missverständlichen gesetzlichen Regelungen dafür benutzt, den Handel mit "gebrauchten" Lizenzen zu diskriminieren und die Kunden massiv einzuschüchtern, so die Auffassung von UsedSodft. Im Grundsatz war der Weiterverkauf von bereits einmal verwendeten Computerprogrammen aber bereits vorher legal, meint Schneider.

Das Urteil des EuGH schafft nach Ansicht des Gebrauchtsoftwarehändlers für die gesamte Europäische Union Rechtsicherheit. Es ist deshalb damit zu rechnen, dass der Gebrauchtsoftwarehandel nun auch über das „Stammland“ Deutschland hinaus auch in den anderen EU-Ländern stark anwachsen wird, glaubt usedSoft. Das würde dem Geschäftsmodell des Gebrauchtsoftwarehändlers entgegenkommen, denn UsedSoft ist unter anderem in Österreich, Polen, Tschechien, Italien, Frankreich, in Benelux und in Skandinavien aktiv. In der Schweiz musste das Unternehmen leider Insolvenz anmelden.

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