Urteil des EuGH

Gebrauchtsoftware darf weiterverkauft werden

Ronald Wiltscheck widmet sich bei ChannelPartner schwerpunktmäßig den Themen Software, KI, Security und IoT. Außerdem treibt er das Event-Geschäft bei IDG voran. Er hat Physik an der Technischen Universität München studiert und am Max-Planck-Institut für Biochemie promoviert. Im Internet ist er bereits seit 1989 unterwegs.

Gebrauchtsoftware-Handelsverband begrüßt das EuGH-Urteil

Für den Gebrauchtsoftware-Handelsverband Eureas ist mit den EuGH-Urteuil die längst überfällige Gerichtsentscheidung gefallen: Gebrauchte Software-Lizenzen können generell weiterverkauft werden und dies unabhängig von der Art der ursprünglichen Lieferung.

"Der europische Gerichtshof in Luxemburg hat die Chance genutzt und ein klares Signal für den freien Warenverkehr auch digitaler Produkte gegeben. Ein jahrelanger Streit um den Weiterverkauf von gebrauchten Softwarelizenzen findet so ein erfreuliches Ende zugunsten aller Anwender, die ihre Softwareinvestitionen nun wieder rekapitalisieren können" meint Eureas-Vorstandsvorsitzender Boris Vöge, der gleichzeitig auch als Vorstand bei dem Gebrauchtsoftwarehänder preo Software AG agiert.

In dem EuGH-Urteil sieht Böger volkswirtschaftlich für ganz Europa einen Gewinn, da Software-Lizenzen, die einmal erworben wurden nun rechtssicher wieder verkauft werden dürfen: "Dieses Urteil zu elektronisch vertriebener Software zeigt den Weg für das zukünftige Urheberrecht in der digitalen Gesellschaft auf: praxisorientiert und ausgeglichen zwischen Anwender und Hersteller."

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