Kostenfallen im Web

Button soll vor Internet-Abzocke schützen

Armin Weiler kümmert sich um die rechercheintensiven Geschichten rund um den ITK-Channel und um die Themen der Distribution. Zudem ist er für den Bereich PCs und Peripherie zuständig. Zu seinen Spezialgebieten zählen daher Notebooks, PCs, Smartphones, Drucker, Displays und Eingabegeräte. Bei der inoffiziellen deutschen IT-Skimeisterschaft "CP Race" ist er für die Rennleitung verantwortlich.
Die Deutsche Bundesregierung hat einen Entwurf zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Internet gebilligt. Damit sollen Firmen, die Online-Services gegen Entgelt anbieten, verpflichtend mehr Informationen zu den Kosten, Laufzeit, Lieferkosten und anderen wichtigen Eigenschaften ihres Produkts angeben.

Die Deutsche Bundesregierung hat einen Entwurf zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Internet gebilligt. Damit sollen Firmen, die Online-Services gegen Entgelt anbieten, verpflichtend mehr Informationen zu den Kosten, Laufzeit, Lieferkosten und anderen wichtigen Eigenschaften ihres Produkts angeben. "Für die Verbraucher ist das ein Meilenstein", so Christian Fronczak von der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV).

Laut VZBV seien in den vergangenen Jahren in Deutschland 5,4 Millionen Konsumenten in eine Kostenfalle getappt. Das wird jetzt anders: Künftig soll ein Button so angebracht werden, dass Verbraucher auf jeden Fall das Zustandekommen eines Vertrages "klar und deutlich" erkennen können. War das Bundesjustizministerium anfangs von etwa 190.000 betroffenen Betrieben in Deutschland ausgegangen, so rechnet die Bundesregierung mittlerweile mit knapp 280.000 Firmen. Die ursprünglich mit bis zu 50 Millionen Euro angenommene Last für die Betriebe wird sich also auch dementsprechend erhöhen.

Da die Unternehmer die Verkaufssituation im Netz selbst wesentlich gestalten können, liegt es in ihrer Verantwortung, diese "einmaligen Anpassungen" vorzunehmen, so die Begründung der Bundesregierung. Konsumenten wird es erleichtert, gegen untergejubelte Verträge und versteckte Kosten vorzugehen, denn die Beweislast über den Vertragsabschluss wird ihnen abgenommen und auf die Unternehmer übertragen.

Wirtschaftliche Interessensvertretungen sprechen sich gegen den Entwurf aus und bezeichnen ihn als Überregulierung. Wer die Umstellung nicht rechtzeitig schafft, muss mit Abmahnungen und eventuellen Zusatzkosten rechnen, so der Deutsche Industrie- und Handelskammertag.

Die Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger verwies dagegen auf ständige Beschwerden von Konsumenten in den vergangenen Jahren und sieht in der Maßnahme einen wirksamen Schutz. Man werde demnächst auch gegen neue Abo-Fallen, die auf Smartphones ausgelegt sind, vorgehen. (pte/haf)

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