Im finanziellen Würgegriff von eBay

Noch länger aufs Geld warten?

21.03.2012
Johannes Richard zeigt auf, welche Nachteile die neue Zahlungsabwicklung für Internethändler hat.
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eBay findet offensichtlich keine Antwort auf den wachsenden Erfolg der Plattform Amazon und hat nun grundlegende Änderungen bei den Kaufpreiszahlungen angekündigt. Bisher war es so, dass Käufer auf eBay Zahlungen direkt an den Händler vornahmen. Gerade gewerbliche Händler erfuhren durch die quasi zum Teil zwangsweise Nutzung von PayPal erhebliche Einschränkungen, da sich bereits PayPal mit der Auszahlung von Geldern oftmals mehr Zeit ließ, als nachvollziehbar war.

Nun droht Ungemach durch die "neue eBay-Zahlungsabwicklung", die ab Sommer 2012 für alle Verkäufer bei eBay verpflichtend werden soll, und zwar egal, wer verkauft. Die Regelungen gelten für jeden Privatverkauf und auch für gewerbliche Händler

Die Theorie

Der Verkäufer erhält den Kaufpreis nicht mehr direkt vom Käufer. Vielmehr begleicht der Käufer den Kaufpreis per Überweisung, Lastschrift, Kreditkarte, PayPal oder Skrill direkt an eBay. eBay informiert den Verkäufer bei Zahlungseingang. Der Verkäufer versendet die Ware, teilt dies eBay mit und erhält von eBay sein Geld.

Soweit die Theorie, und wir fragen uns: Was soll das?eBay gibt an, dass es durch die "neue eBay-Zahlungsabwicklung" den Käuferschutz ausweitenund damit die Sicherheit des Marktplatzes stärken will. Darüber hinaus würden Verkäufer Zeit- und Arbeitsaufwand bei der Zahlungsabwicklung sparen.

eBay informiert auf einer Seite über diesen angeblich erweiterten Käuferschutz. Wie unsinnig dies ggf. ist, zeigt der Hinweis, dass Voraussetzung für die Inanspruchnahme des "neuen" Käuferschutzes ist, dass kein anderes Verfahren zur Konfliktlösung eingeleitet wurde, wie z.B. ein PayPal-Käuferschutz oder eine Kreditkartenrückbelastung. Letztlich entwertet eBay die Schutzmöglichkeiten über PayPal durch das neue Verfahren, was deutlich macht, dass es hierum wohl auch bei der Einführung der "neuen Zahlungsabwicklung" nicht geht. Zudem gibt es hochwertige Artikel, wie Edelmetalle und Fahrzeuge, die nicht Gegenstand des Käuferschutzes sind. Dort wäre es aber sinnvoll.

Ein häufiger Fall des Käuferschutzes wird der Umstand sein, dass der Käufer den Artikel nicht erhalten hat. Es heißt bei eBay insofern: "Artikel, die auf dem Transportweg verloren gehen, sind nicht vom eBay-Käuferschutz abgedeckt. Eine Erstattung findet daher nicht statt, wenn der Verkäufer einen qualifizierten Versandbeleg vorlegen kann, mit dem er den Versand des Artikels nachweist. Der Käuferschutz greift auch nicht, wenn Sie den Artikel persönlich abgeholt haben."

Hier stellt sich die Frage eines Abweichens des Artikels von der Artikelbeschreibung. Dies kann ebenfalls eine Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Käuferschutzes sein. Dies gilt jedoch nicht bei Abholung (siehe oben) und auch nicht bei individuell angefertigten Waren oder Sonderanfertigungen. So viel zum "Mehr" des Käuferschutzes, den Verkäufer nicht nur mit Geld teuer bezahlen müssen.

Inwieweit sich der Käuferschutz von eBay von dem Käuferschutz von PayPal unterscheidet, können wir an dieser Stelle nicht genau beurteilen. Nach unserem Eindruck ist dieser Grund jedoch eher vorgeschoben.

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