Vertragsrecht

Unterschrift auf Tablet-PC ist rechtswirksam

28.08.2012
Eine elektronische Unterschrift ist rechtsgültig. Die Fakten und Ausnahmen davon erläutert Jörg Lenz von SOFTPRO.
Das SignPad, wie hier von SOFTPRO, ersetzt das Blatt Papier.
Das SignPad, wie hier von SOFTPRO, ersetzt das Blatt Papier.

Bei den meisten Verträgen gilt die freie Wahl für die Form der Unterzeichnung. Auch die Unterschrift auf einem Tablet-PC ist rechtskonform, erklärt Jörg Lenz, Marketing- und PR-Manager der SOFTPRO GmbH.

Es gibt nur wenige Ausnahmen, so zum Beispiel die Unterzeichnung des Vertrags über einen Verbraucherkredit. Wer diesen elektronisch abwickeln möchte, darf nur sogenannte qualifizierte elektronische Signaturen einsetzen. Um diese Signaturen erzeugen zu können, muss man spezielle Chipkarten und Kartenleser sowie Zertifikate nutzen. Zugelassen sind nur Produkte und Verfahren mit einer Freigabe durch die Bundesnetzagentur.

Einige Anwendungsbereiche sind grundsätzlich von der elektronischen Form ausgenommen. Dazu zählen die Kündigung von Arbeitsverträgen nach § 623 BGB, Dienstzeugnisse nach § 630 BBG, Leibrentenversprechen nach § 761 BGB, Bürgschaftserklärung nach § 766 BGB, Schuldversprechen nach § 780 BGB und Anerkennungserklärungen nach § 781 BGB.

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