Auch wer stundenlang die Dienste von einer der teuren 0190-Servicenummern in Anspruch nimmt, muss nur die Gebühren für 60 Minuten zahlen. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts He (Az.: 5 O 19/02) hervor, meldet der Brancheninformationsdienst Report Finanz-Dienstleistungen. Demnach müssten die Betreiber der 0190-Rufnummern die Verbindungen nach einer Stunde unterbrechen – egal, ob der Kunde das will oder nicht. Wenn dies nicht geschieht, kann der Kunde nicht für die Kosten jenseits von 60 Minuten herangezogen werden. (tö)
0190-Rufnummern: Nach einer Stunde zahlt nur noch der Anbieter
06.02.2003
Auch wer stundenlang die Dienste von einer der teuren 0190-Servicenummern in Anspruch nimmt, muss nur die Gebühren für 60 Minuten zahlen. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts He (Az.: 5 O 19/02) hervor, meldet der Brancheninformationsdienst Report Finanz-Dienstleistungen. Demnach müssten die Betreiber der 0190-Rufnummern die Verbindungen nach einer Stunde unterbrechen – egal, ob der Kunde das will oder nicht. Wenn dies nicht geschieht, kann der Kunde nicht für die Kosten jenseits von 60 Minuten herangezogen werden. (tö)