1&1 führt Zwangsumleitung auf Werbeseite bei DSL-Zugängen ein

10.10.2005
Kein schlechten Scherz: Der Internet Provider 1&1 führt die Zwangsumleitung auf Werbeseite bei DSL-Zugängen ein.

Nein, es handelt sich nicht um einen schlechten Scherz: Der Internet Provider 1&1 führt die Zwangsumleitung auf Werbeseite bei DSL-Zugängen ein.

Wie unsere Schwesterpublikation "tecchannel" berichtet, wird 1&1 in den nächsten Tagen die bestehenden DSL-Anschlüsse umstellen, so dass bei jedem Login zunächst eine Website auf dem 1&1-Portal mit einer "großen Anzahl von Shopping- und Service-Angeboten wie Automarkt, Single-Börse, Jobsuche, Lotto-Service, DVD-Verleih" geleitet wird. Begleitet wird diese Umstellung von Mails, durch die DSL-Kunden von 1&1 erfahren, dass sie "jetzt frei für das 1&1 Portal freigeschaltet werden".

Der solchermaßen zum Web-Shop von 1&1 geleitetete Kunde kann natürlich die Seite verlassen. Orginalton 1&1: "Sollten Sie zu Ihrer gewünschten Seite weitersurfen wollen, finden Sie oben rechts einen entsprechenden Link."

Technisch betrachtet passiert Folgendes: "Bei dem "Service" 1&1-Portal als Startseite wird jeweils die erste Browser-Anfrage auf den Port 80 (HTTP-Protokoll) sowie 443 (HTTP-Protokoll über TLS/SSL) automatisch zum 1&1-Portal weitergeleitet", schreibt der "tecchannel". "Es handelt sich laut 1&1 dabei um eine reine HTTP-Umleitung. Dieser Dienst wird seit kurzem von der T-Com für alle T-DSL-Resale-Abnehmer, zu denen auch die 1&1 Internet AG gehört, zur Verfügung gestellt. Dabei wird im DSL-Login-Script der T-Com eine automatische Weiterleitung auf das 1&1-Portal ausgeführt."

Die Konsequenz für den DSL-Kunden: Er wird mindestens einmal täglich beim Internet-Zugang auf eine Werbe- und Shopping-Seite zwangsumgeleitet. Denn die DSL-Verbindung wird spätestens nach 24 Stunden gekappt.

Dennoch kann der Kunde, wie 1&1 auf einer FAQ-Seite beschreibt, die Umleitung deaktivieren. "In vier Schritten muss man sowohl die Daten seines Internet-Zugangs als auch die Login-Kennung des Routers ändern. Dabei kann es, so der "tecchannel", bei älteren Routern zu Problemen kommen. Dem kann wiederum durch ein Firmware-Update oder eine manuelle Umstellung der Login-Daten abgeholfen werden.

"1&1 gesteht freimütig ein, dass es mitunter zu Software-Problemen durch die Zwangsumleitung kommen kann. Betroffen sind etwa DynDNS-Clients und Messenger. Doch auch hier hat 1&1 eine Lösung parat: Einfach vor der Benutzung einen Browser öffnen, warten, bis sich die Portalseite aufbaut und dann gleich wieder schließen. tecchannel empfiehlt diese Vorgehensweise bei jedem Erscheinen der zwangsverordneten Portalseite."

Eine Anfrage bei 1&1 ergab: "Jeder könne das Portal ja deaktivieren, wenn er es nicht wolle, so der Tenor der Presseabteilung. In den AGBs des Anbieters heißt es unter Punkt 2.6: "1&1 ist berechtigt, als erste bei der Einwahl aufgerufene Seite, das 1&1 Portal einzustellen". Ein Sonderkündigungsrecht besteht nicht, so Ingrun Senft, Pressereferentin bei 1&1." (wl/tecchannel)