Ab 2007: Finanzbeamte können direkt bei der Bank schnüffeln

01.11.2006
Ab 2007 dürfen Finanzbeamte die Jahressteuerbescheinigung direkt bei der Bank prüfen.

Viele Anleger verheimlichen nach wie vor Zinsen, Dividenden oder Kursgewinne dem Finanzamt. Seit Jahren versucht deshalb der Fiskus, das Netz für Steuersünder enger zu ziehen. 2005 wurde die Kontenabfrage eingeführt, mit der Finanzbeamte von jeder Bankverbindung erfahren können. Nun folgt der nächste Schritt: Von 2007 an darf der Finanzbeamte direkt bei der Bank die Jahressteuerbescheinigung prüfen. So sieht es das Jahressteuergesetz 2007 vor.

Seit 2004 müssen Kreditinstitute ihren Kunden einmal im Jahr alle Kapitaleinkünfte und auch die Spekulationsgeschäfte - also Wertpapierkäufe und -verkäufe innerhalb eines Jahres - in der Jahressteuerbescheinigung auflisten. Das Papier soll dem Steuerzahler helfen, die Formulare bei der Steuererklärung richtig und vollständig auszufüllen. Das Finanzamt konnte aber - wenn es Hinweise auf Unregelmäßigkeiten oder sonstigen Klärungsbedarf gab - den Bürger auffordern, die Bescheinigung zur Kontrolle einzureichen.

Dieser Umweg soll den Finanzbeamten künftig erspart bleiben. Vom nächsten Jahr an können sie direkt bei der Bank schnüffeln, ohne dass der Bankkunde davon zunächst etwas erfährt. Dafür sorgt eine versteckte Vorschrift im Jahressteuergesetz 2007.

Nachdem findige Steuerberater den Passus entdeckt haben, ließ das Bundesfinanzministerium zwar wissen, es gehe gar nicht darum, die Angaben eines Steuerzahlers im Einzelfall zu prüfen. Vielmehr wolle man nur die Software durchleuchten, welche die Banken für das Erstellen der Jahressteuerbescheinigung nutzen. Steuerexperten halten dies jedoch für wenig glaubwürdig - nicht nur, weil die Finanzämter technisch und zeitlich derzeit gar nicht in der Lage seien, das Verfahren zu prüfen. Die Erfahrung zeige auch, dass der Fiskus neue Kontrollmöglichkeiten früher oder später immer nutze.

Tipp der Ing-DiBa-Experten: Sparer sollten sich deshalb gut überlegen, ob sie wirklich das Risiko eingehen wollen, Einkünfte aus Kapitalvermögen zu verschweigen. Die Versuchung, die eine oder andere Einnahme dem Fiskus zu verheimlichen, dürfte wegen der beschlossenen Reduzierung des Sparerfreibetrags ab 2007 zwar steigen. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Finanzbeamten Steuerschummeleien bei den Kapitalerträgen enttarnen, wird aber immer größer. Wer bisher steuerunehrlich war, sollte deshalb eine Selbstanzeige prüfen. Der Anleger meldet dabei dem Finanzamt alle in den vergangenen Jahren hinterzogenen Beträge und überweist diese inklusive sechs Prozent Zinsen pro Jahr. Voraussetzung: Es hat noch kein Finanzbeamter die verschwiegenen Einnahmen entdeckt. So erspart sich der Bankkunde ein Strafverfahren und womöglich eine saftige Geld- oder gar Gefängnisstrafe. (mf)