Aus Binary wird Revolutive

Abmahn-Systemhaus benennt sich um

28.09.2012 von Armin Weiler
Das durch massenweise Abmahnungen wegen fehlender Facebook-Impressen bekannt gewordene Systemhaus hat sich einen neuen Namen gegeben und spricht von einer "Hetz- und Hasskampagne" der Abmahnopfer.
Neuer Name: Laut Unternehmensregister heißt die ehemalige Binary Services GmbH nun Revolutive Systems GmbH.

Das durch massenweise Abmahnungen wegen fehlender Facebook-Impressen bekannt gewordene Systemhaus Binary Services (siehe auch Bildergalerie unten) hat sich einen neuen Namen gegeben. Laut Unternehmensregister (Amtsgericht Regensburg, HRB 12663) heißt die ehemalige Binary Service GmbH nun Revolutive Systems GmbH.

Als Adresse wird weiterhin die Hauptstraße 24 in 93128 Regenstauf geführt. Florian Blischke und Marco Hahn fungieren wie schon bei Binary Services als Geschäftsführer. Grund könnte die durch das Systemhaus Binary GmbH & Co. KG aus Essen veranlasste einstweilige Verfügung wegen Verwechslungsgefahr sein.

Rechtsanwalt Niklas Plutte, der viele der Abmahnopfer vertritt, weist in seinem Blog auf www.ra-plutte.de darauf hin, dass das Rubrum anhängiger Klagen gegen die Binary Services GmbH entsprechend abgeändert werden sollte, um späteren Vollstreckungsproblemen vorzubeugen.

In der rechtlichen Auseinandersetzung wird es am 17. Oktober zu einer ersten mündlichen Verhandlung aufgrund einer negativen Feststellungsklage beim Landgericht Wiesbaden kommen. Wie Rechtsanwalt Hajo Rauschhofer, der die Klage vertritt, berichtet, habe die Gegenseite eine Leistungsklage umgekehrten Rubrums bei der ersten Kammer für Handelssachen des LG Regensburg eingereicht. In der Klage spreche der Anwalt der Gegenseite von einer "Hetz- und Hasskampagne", bei der angeblich erwogen worden wäre, "Schlägertrupps zu aktivieren" und die anwaltlichen Vertreter hätten sich mit "diesen Kreisen" solidarisiert.

Zudem versuchen die Geschäftsführer Florian Blischke und Marco Hahn Druck auf die Anwälte auszuüben, die in ihren Blogs über die Abmahnwelle berichten. Aufgrund von "Persönlichkeitsrechtsverletzung" wollen die genannten Herren untersagen, ihre vollen Namen sowie den Namen des Unternehmens zu veröffentlichen. Die betroffenen Anwälte wollen aber nicht klein bei geben.

So hatte Rechtsanwalt Arno Lampmann in seinem Blog auf www.lhr-law.de das Abmahnschreiben veröffentlicht und anhand des Beispiels 17 Anzeichen, an denen man eine "Massenabmahnung" erkennt, aufgezeigt. Am 24. September wurde er aufgefordert, das Schreiben aus seinem Internet-Auftritt zu entfernen. "Es ist immer wieder erstaunlich, mit welcher Selbstverständlichkeit Abmahner ihre Schreiben im wahrsten Sinne des Wortes ‚massenweise‘ unters Volk bringen, gleichzeitig von den Adressaten offenbar diesbezüglich Diskretion erwarten", schreibt Lampann in seinem Blog. Man habe sich daher dazu entschlossen, den Artikel nebst eingeblendeter Abmahnung so zu lassen, wie er ist. (awe)