Achtung! Mehrwertsteuer kann nachberechnet werden

10.10.2006
Am 1. Januar 2007 wird die gesetzliche Mehrwertsteuer von 16 auf 19 Prozent angehoben. Aber was passiert dann mit Rechnungen, die bereits 2006 erstellt werden, wenn die Leistung erst 2007 erfolgt oder abgeschlossen ist?

Am 1. Januar 2007 wird die gesetzliche Mehrwertsteuer von 16 auf 19 Prozent angehoben. Aber was passiert dann mit Rechnungen, die bereits 2006 erstellt werden, wenn die Leistung erst 2007 erfolgt oder abgeschlossen ist?

Ganz einfach: Bei Leistungen, die erst nach dem 1. Januar 2007 erbracht werden, muss in jedem Fall eine Mehrwertsteuer von 19 Prozent berechnet werden. Bei Leistungen, die über das Jahr 2007 hinausreichen, muss die Mehrwertsteuerdifferenz nachberechnet werden. Das gilt auch dann, wenn die Rechnung bereits 2006 ausgeschrieben wurde.

Darauf weist der auf Software, Schulungen und Services spezialilierte IBM Premier Business Partner Edcom hin.

Im umgekehrten Fall gilt weiterhin eine Mehrwertsteuer von 16 Prozent, wenn die Lieferung oder Leistung schon bis zum 31. Dezember 2006 erfolgt ist.

Denn: "Entscheidend für die Entstehung ist der Zeitpunkt der VOLLENDUNG der Leistung, NICHT das Rechnungs- oder Zahlungsdatum", erklärte Rechtsanwalt Florian Hönicke auf dem Architekten- und Anwenderkongress 2006.

Ein anderer Fall liegt vor, wenn Teilleistungen wirtschaftlich voneinander getrennt behandelt werden können. Dann gilt für den 2006 bereits abgeschlossenen Teil weiterhin der Mehrwertsteuersatz von 16 Prozent, der über das Jahr 2007 reichende Teil der Dienstleistung wird mit 19 Prozent berechnet.

Nachteil für den Kunden kann aber sein, dass bei einer Abrechnung nach Teilleistungen unterschiedliche Gewährleistungsfristen gelten. Ist das Eigenheim zum Beispiel erst 2008 fertig, dann bleibt nach Abschluss aller Arbeiten nicht mehr viel Zeit, um später festgestellte Mängel aus dem bereits 2006 bezahlten Teilabschluss geltend zu machen. Besonders groß kann die Gefahr sein, wenn Subunternehmer eingeschaltet wurden. (kh)