Was Firmen und Privatpersonen wissen müssen

Aktuelle Steuerurteile, Teil 1

24.09.2012
Die Steuerkanzlei SHC stellt einige wichtige steuerliche Urteile vor, unter anderem zur elektronischen Lohnsteuerkarte, zur Künstlersozialkasse und zur Absetzbarkeit von Besuchsfahrten zu Kindern.
Ob Schwarzgeldkonten in der Schweiz legalisiert werden, ist nach wie vor ein Zankapfel.

Gleitende Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte

Ursprünglich sollte die Ära der elektronischen Lohnsteuerkarte (ELStAM) 2011 beginnen, doch technische Probleme haben wiederholt zu einer Verschiebung geführt, zuletzt nur wenige Wochen vor dem letzten Starttermin Anfang 2012. Dass aus Fehlern sogar der Fiskus klug werden kann, zeigt nun ein Beschluss der Finanzministerkonferenz. In ihrer Stellungnahme zum Jahressteuergesetz 2013 bitten die Bundesländer nämlich darum, eine gesetzliche Grundlage für eine gestreckte Einführung des Arbeitgeberabrufs der ELStAM zu schaffen. Zwar sollen die Arbeitgeber die ELStAM für 2013 unverändert ab dem 1. November 2012 abrufen können, aber mit der geplanten Änderung sollen die Arbeitgeber nach Wahl auch erst im Laufe des Jahres 2013 mit dem elektronischen Abrufverfahren starten können.

Steuerabkommen mit der Schweiz steht auf der Kippe

Es vergeht momentan kaum ein Tag ohne neue Meldung über das geplante Steuerabkommen mit der Schweiz. Während die Schweiz und Teile der Bundesregierung inzwischen über kleinere Nachbesserungen nachdenken, erklärt die Opposition das Abkommen kategorisch für tot und will weiterhin CDs mit Steuerdaten aus der Schweiz ankaufen. Das Vertrauen auf eine baldige endgültige Befriedung und die Legalisierung von Schwarzgeldkonten bleibt damit ein Vabanque-Spiel. Doch auch die Gegner des Abkommens setzen mit ihrem Widerstand alles auf eine Karte und könnten am Ende scheitern. Ohne Abkommen und ohne Steuerdaten entgeht dem Fiskus nämlich langfristig mehr Geld.

Grunderwerbsteuer für Lebenspartner verfassungswidrig

Die Diskussion um die steuerliche Gleichbehandlung von Ehepartner und eingetragenen Lebenspartnern erhält vom Bundesverfassungsgericht neue Nahrung. Die Verfassungsrichter haben nämlich entschieden, dass es verfassungswidrig ist, wenn Lebenspartner Grunderwerbsteuer für eine Immobilienübertragung bezahlen müssen, die bei Ehepartnern steuerfrei ist. Zwar ist das seit Ende 2010 auch gesetzlich so geregelt, doch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts gilt rückwirkend. Das Gericht hat den Gesetzgeber nämlich verpflichtet, die Steuerpflicht für Lebenspartner rückwirkend zu beseitigen.

Beitrag zur Künstlersozialkasse steigt 2013 leicht an

Im kommenden Jahr wird der Beitrag zur Künstlersozialkasse voraussichtlich leicht ansteigen. Statt 3,9 % müssen Unternehmen dann einen Beitrag von 4,1 % auf die Honorare von Künstlern abführen, wenn sie künstlerische oder publizistische Leistungen in Anspruch nehmen.

Besuchsfahrten zu den Kindern sind Kosten der Lebensführung

Ein Vater wollte die Kosten für Besuchsfahrten zu seiner Tochter als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen. Doch nach dem Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat ihm nun auch der Bundesfinanzhof einen Strich durch die Rechnung gemacht: Aufwendungen für Besuchsfahrten zum Kind sind typische Aufwendungen der Lebensführung, die durch den Familienleistungsausgleich abgegolten und daher nicht als außergewöhnliche Belastungen abziehbar sind.

Schenkung

Schenkung des Verkaufserlöses von Gesellschaftsanteilen

Die Schenkungsteuer auf die Schenkung von Gesellschaftsanteilen kann höher ausfallen als gedacht. Wenn der Beschenkte nämlich nicht frei über die Gesellschaftsanteile verfügen kann, sondern an einen geplanten Verkauf der Anteile durch den Schenker gebunden ist, liegt eine mittelbare Schenkung des Verkaufserlöses aus den Gesellschaftsanteilen vor, meint der Bundesfinanzhof. In diesem Fall kann das Finanzamt den Verkaufserlös anstelle des möglicherweise niedrigeren bewertungsrechtlichen Werts der Anteile als Grundlage für die Schenkungsteuer ansetzen.

Cash-GmbH vor dem Aus

Bisher war es recht problemlos möglich, Bargeld in beliebiger Höhe praktisch steuerfrei zu verschenken: Einfach in einen GmbH-Mantel einwickeln, Schleife drum und fertig war das schenkungsteuerfreie Geschenk für den Nachwuchs. Möglich ist diese als "Cash-GmbH" bekannt gewordene Gestaltung, weil Bargeld bisher nicht als Verwaltungsvermögen gilt und damit auch unter die Steuerbefreiung für Betriebsvermögen fällt. Doch wer dieses Modell nutzen will, muss sich beeilen. Die Bundesländer wollen nämlich im Jahressteuergesetz 2013 eine Änderung durchsetzen, nach der Bargeld nur noch in bestimmter Höhe oder unter bestimmten Voraussetzungen als Verwaltungsvermögen gilt. Diese Regelung soll für alle Schenkungen und Erbschaften gelten, die nach dem Tag der Verabschiedung des Gesetzes durch den Bundestag entsteht, also nicht erst mit der Bekanntmachung des Gesetzes.
Weitere Informationen und Kontakt: www.shc.de