Zurechnung eines geleasten Pkw beim Arbeitnehmer
Wenn der Arbeitnehmer wie ein wirtschaftlicher Eigentümer oder Leasingnehmer über seinen Dienstwagen verfügen kann, liegt keine Dienstwagenüberlassung vor, für die die 1 %-Regelung oder die Fahrtenbuchmethode anzuwenden wäre. Stattdessen ist der geldwerte Vorteil nach den allgemeinen steuerlichen Grundsätzen zu bewerten wie sie auch für die Erfassung von Rabatten gelten.
Einen solchen Fall sieht der Bundesfinanzhof beispielsweise, wenn der Arbeitgeber Leasingnehmer ist und den Dienstwagen seinem Arbeitnehmer im Rahmen eines Unterleasingverhältnisses überlässt.
Anrechnung spanischer Quellensteuer auf die Abgeltungsteuer
Spanien hat die Sonderregelung zur vollständigen Erstattung von Quellensteuer zum 1. Januar 2015 aufgehoben. Ab diesem Zeitpunkt kann daher die auf spanische Dividenden entfallende Quellensteuer auf die deutsche Abgeltungsteuer angerechnet werden.
Zuordnung der Warenbewegung bei einem Reihengeschäft
Wenn mehrere Unternehmer über denselben Gegenstand Geschäfte abschließen und der Gegenstand unmittelbar vom ersten Unternehmer an den letzten Abnehmer gelangt, spielt die Frage, welcher Lieferung die Warenbewegung zuzuordnen ist, insbesondere beim grenzüberschreitenden Handel eine entscheidende Rolle, da nur für diese Lieferung eine Steuerbefreiung als innergemeinschaftliche Lieferung oder als Ausfuhrlieferung in Betracht kommt. Der Bundesfinanzhof hat sich dieser Frage in zwei Urteilen angenommen und entschieden, dass es für die Zuordnung auf die Umstände des Einzelfalls ankommt. Entscheidend ist insbesondere die Bestimmung des Zeitpunkts, zu dem der letzte Abnehmer die Verfügungsmacht über den Liefergegenstand erhält. Um in der Praxis wieder Rechtssicherheit zu schaffen, wollen die Länder eine eindeutige gesetzliche Klarstellung für Reihengeschäfte anstreben.
Quelle:
WW+KN Wagner Winkler & Collegen GmbH, Steuerberatungsgesellschaft, Im Gewerbepark D75
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