Alle Bewerbungsunterlagen an Betriebsrat

16.06.2006
Der Betriebsrat kann grundsätzlich verlangen, das ihm bei Neueinstellungen alle Bewerbungsunterlagen vorgelegt werden.
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Der Betriebsrat kann grundsätzlich verlangen, das ihm bei Neueinstellungen alle Bewerbungsunterlagen vorgelegt werden. Dies sind alle von den Bewerbern eingereichten Unterlagen (z.B. Bewerbungsschreiben, Zeugnisse, Teilnahmebestätigungen, Lebenslauf, Foto, Angaben über Gesundheitszustand). Diese sind dem Betriebsrat für die Dauer seiner Entscheidungsfrist, das heißt regelmäßig eine Woche, zu überlassen. Zusätzlich sind aber auch alle Unterlagen einzureichen, die der Arbeitgeber oder Dritte über die Bewerber erstellen, wie etwa Personalfragebögen, schriftliche Auskünfte von dritter Seite, Testergebnisse oder Einstellungsprüfungen. Nur so kann der Betriebsrat prüfen, ob ein Zustimmungsverweigerungsgrund besteht oder nicht. Bundesarbeitsgericht, Az.: 1 ABR 55/03. (jlp/mf)