AMD vs. Intel: Erster Teilerfolg vor Gericht

05.07.2005
AMD hat im Streit gegen Intel einen ersten Teilerfolg vor Gericht erzielt. Um die Frage zu klären, ob Intel seine marktbeherrschende Stellung auf illegale Weise ausgenutzt hat

AMD hat im Streit gegen Intel einen ersten Teilerfolg vor Gericht erzielt. Um die Frage zu klären, ob Intel seine marktbeherrschende Stellung auf illegale Weise ausgenutzt hat, müssen die in der Klageschrift benannten PC-Hersteller, Händler und Distributoren für den Fall relevante Dokumente AMD zur Einsichtnahme bereitstellen. Dies entschied der "US-District Court for the District of Delaware", wie unsere Schwesterpublikation PC-Welt berichtet.

AMD hat in diesem Zusammenhang Schreiben an die 32 betroffenen Unternehmen geschickt, in denen die Firmen aufgefordert wurden, ihre jeweiligen Vorschriften bezüglich der Vernichtung von Dokumenten auszusetzen, um zu verhindern, dass mögliche Beweise verloren gehen, so AMD.

14 Unternehmen haben bereits reagiert, zehn davon wollen mit AMD zusammenarbeiten. Dabei handelt es sich laut AMD um die Hersteller Acer, Gateway, Lenovo Group, NEC Computers International, Rackable Systems, Sony (zusammen mit Sony Electronics) sowie Sun Microsystems. Auf der Seite der Distributoren erklärte Tech Data seine Bereitschaft zur Zusammenarbeit, bei den Händlern sind bislang Circuit City Stores und Best Buy vertreten.

Toshiba hat den Eingang des Schreibens bestätigt, lehnt aber eine Zusammenarbeit ab. Das Unternehmen wollte diesbezüglich keinen Kommentar gegenüber unseren Kollegen des IDG News Service abgeben.

18 Unternehmen haben bislang noch nicht reagiert. Dazu gehören die PC-Hersteller Averatec, Fujitsu, Fujitsu-Siemens Computers, Hewlett-Packard, IBM, NEC und Supermicro und die Distributoren ASI, Avnet, Ingram Micro, Supercom und Synnex. Und auf der Händler-Seite sind gleich drei in Deutschland wohl bekannte Namen vertreten: Aldi, Mediamarkt, Vobis, Dixons Group PLC, Fry's Electronics und Office Depot.

AMD zeigt sich jedoch zuversichtlich, dass die angeschriebenen Unternehmen - in Anbetracht der Entscheidung des Gerichts - in angemessener Art und Weise die relevanten Dokumente bereits stellen werden. (cm)