Arbeitgeber darf drohen

11.06.2004

Ein Arbeitgeber kann mit Kündigung und Strafanzeige drohen, um einen Mitarbeiter zum Geständnis eines Diebstahls zu bewegen. So urteilten die Richter des Landesarbeitsgerichts in Rheinland-Pfalz. Der Arbeitgeber verdächtigte seine Mitarbeiterin, eine Verkäuferin, 5.000 Euro gestohlen zu haben. Er drängte sie zu einem Geständnis, indem er ihr mit Strafanzeige und Kündigung drohte. Die Frau gab zu, innerhalb eines Jahres das Geld in Teilbeträgen entwendet zu haben. Sie unterschrieb ein Schuldanerkenntnis und verpflichtete sich zur Rückzahlung der Summe. Das Geld musste sie sich allerdings von ihrem Ehemann geben lassen. Der Mann ging vor Gericht: Er war der Meinung, der Arbeitgeber habe das Geständnis widerrechtlich erpresst. Deshalb sei es anfechtbar. Die Richter teilten diese Auffassung nicht: Eine Drohung mit Strafanzeige oder Kündigung sei dann angemessen und nicht widerrechtlich, wenn der Arbeitgeber einen begründeten Verdacht hege.

Az. 4 Sa 1161/03

Bärbel Zöger