ASP ist kein schützenswerter Begriff

04.08.2000
Volker Jungbluth hat sich wieder mal gemeldet. Der Wiesbadener Diplom-Informatiker glaubt, Begriffe wie Promotion, Uni Gu, Medica, Pressemailer oder Flirtline markenrechtlich schützen zu müssen. Nun schickte Herr Jungbluth zahlreichen Unternehmen eine Abmahnung, die ihnen untersagt, das Kürzel "ASP" zu verwenden. Da die angeschriebenen Firmen allesamt im Application Service Prov-Geschäft tätig sind, beauftragten sie wiederum die Anwälte des ASP-Konsortiums e.V., alle notwendigen Schritte zur Löschung des Begriffs "ASP" beim Deutschen Patent- und Markenamt einzuleiten. Dort hat nämlich Jungbluth diese Marke angemeldet. Branchenkenner räumen übereinstimmend ein, dass "ASP" kein Markenbegriff ist, wird doch dieses Kürzel schon seit längerem auch für Microsofts Webtechnologie "Active Server Pages" verwendet. (rw)

Volker Jungbluth hat sich wieder mal gemeldet. Der Wiesbadener Diplom-Informatiker glaubt, Begriffe wie Promotion, Uni Gu, Medica, Pressemailer oder Flirtline markenrechtlich schützen zu müssen. Nun schickte Herr Jungbluth zahlreichen Unternehmen eine Abmahnung, die ihnen untersagt, das Kürzel "ASP" zu verwenden. Da die angeschriebenen Firmen allesamt im Application Service Prov-Geschäft tätig sind, beauftragten sie wiederum die Anwälte des ASP-Konsortiums e.V., alle notwendigen Schritte zur Löschung des Begriffs "ASP" beim Deutschen Patent- und Markenamt einzuleiten. Dort hat nämlich Jungbluth diese Marke angemeldet. Branchenkenner räumen übereinstimmend ein, dass "ASP" kein Markenbegriff ist, wird doch dieses Kürzel schon seit längerem auch für Microsofts Webtechnologie "Active Server Pages" verwendet. (rw)