Neues aus der Rechtsprechung (Teil 14)

Auch über folgende Urteile haben wir berichtet

02.03.2015 von Christian Töpfer
An den deutschen Gerichten ergehen tägliche Tausende von Urteilen in den unterschiedlichsten Rechtsbereichen. Viele davon haben auch praktische Bedeutung für IT-Händler, IT-Dienstleister und IT-Systemhäuser. Ein paar Urteile aus einen Blick.
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Die ChannelPartner-Redaktion erreichen tägliche etliche Meldungen von neuen Urteilen aus dem Arbeits-, Wirtschafts-, Handels-, Verkehrs-, Vertrags- und Internetrecht. Natürlich können wir nicht über alle diese Gerichtsurteile berichten. Und wir können auch nicht erwarten, dass unsere Leser jeden Tag jede Meldung von uns lesen.

Deshalb haben wir die wichtigsten Urteile für Sie nochmal gesammelt. So können Sie auf die Schnelle erfassen und das lesen, was Sie am meisten interessiert.

Gerichtsurteile (und Analysen) - Teil 14
Kein Vergütungsanspruch bei Abzocke
Wer für sein Unternehmen die Eintragung ins Handelsregister oder eine Änderung der Eintragung beantragt, sollten sich die dazu eingehenden Rechnungen sehr genau ansehen, sagt René Neubert von WW+KN.
Fingierte Testbewerbung nicht immer zulässig
Beim Testing bewerben sich zwei Testpersonen auf real ausgeschriebene Stellen, die keine Unterschiede in den relevanten Qualifikationen und Eignungen aufweisen. Dieses Verfahren darf aber nicht missbraucht werden.
Webshop-Werbung mit "Geld-zurück-Garantie"
Der BGH stellte fest, dass eine beworbene "Geld-zurück-Garantie" in keiner Weise über das 14-tägige Widerrufsrecht bzw. Rückgaberecht nach der damaligen Rechtslage hinausgeht, das dem Verbraucher beim Online-Handel ohnehin zusteht. Details von Manfred Wagner und Thorsten Dohmen.
Softwareverkäufer und Urheberrecht
Das Landgericht Berlin hat den isolierten Verkauf von im Ausland erworbenen Produktschlüsseln für rechtswidrig erklärt. Manfred Wagner kritisiert dieses Urteil.
Ausschlussfristen im Arbeitsvertrag
Wirksame Ausschlussfristen lassen Ansprüche möglicherweise schon nach drei Monaten verfallen, selbst wenn sie eigentlich erst in drei Jahren verjähren würden.
Nichtübernahme des Mitarbeiters und Betriebsratstätigkeit
Schützt eine Betriebsratsmitgliedschaft einen befristet Beschäftigten vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses? Diese Frage beschäftigte die Rechtsprechung. Stefan Engelhardt nennt Details.
Vorsicht bei Dumpinglöhnen
Eine ausgesprochen interessante Entscheidung hat das Arbeitsgericht Eberswalde am 10.9.2013 zum Aktenzeichen 2 Ca 428/13 getroffen. Stefan Engelhardt stellt das Urteil vor.
"Zur vollen Zufriedenheit" ist Schulnote Drei
Bescheinigt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer im Zeugnis unter Verwendung der Zufriedenheitsskala, die ihm übertragenen Aufgaben „zur vollen Zufriedenheit“ erfüllt zu haben, erteilt er in Anlehnung an das Schulnotensystem die Note „befriedigend“.
Sind mehrere Angebote des Chefs erlaubt?
Das Bundesarbeitsgericht hat sich in einem Urteil zur Kündigung des bisherigen Arbeitsvertrages und zum gleichzeitigen Angebot an den Arbeitnehmer, das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Kündigungsfrist zu den geänderten Vertragsbedingungen fortzusetzen, geäußert.
Gericht sieht Diskriminierung nicht gegeben
Ein schwerbehinderter Bewerber hat nicht immer einen Entschädigungsanspruch, wenn er in einem Auswahlverfahren, das sich an eine bestimmte Personengruppe richtet, nicht berücksichtigt wurde.
Arbeitsunfall – wer haftet?
Der Arbeitgeber muss gegenüber der Berufsgenossenschaft nicht bei jeder ihm vorzuwerfenden Verletzung von Unfallverhütungsvorschriften geradestehen.
Kunde hat kein Recht auf eisfreien Parkplatz
Bei kleinen und gut sichtbaren vereisten Flächen kann dem Kunden auch ein minimaler "Umweg" zugemutet werden.
Beendigung von Telearbeit gilt als Versetzung
Die Einbindung des Arbeitnehmers in den Betriebsablauf und die Aufgabenerfüllung ist auch bei teilweiser Telearbeit aufgrund von deren Besonderheiten eine völlig andere als ohne Telearbeit. Der Mitarbeiter muss weiterbeschäftigt werden.
Diskriminierung bei der Bewerbung
Wer auf eine Statistik verweist, um seine Benachteiligung bei einer Bewerbung zu belegen, muss darauf achten, dass diese aussagekräftig, also für die umstrittene Fallkonstellation gültig ist.